Anzahl der eingereichten Interessenbekundungen verdeutlicht den hohen Sanierungsbedarf.
© pa/Panama Pictures/Christoph HardtNach drei Monaten endete am 19. Juni 2026 das Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen informierte nun darüber, dass insgesamt 960 Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung eingereicht wurden. Städte, Gemeinden und Landkreise beantragten dabei ein Gesamtfördervolumen von rund 3,2 Milliarden Euro, um ihre Bäderinfrastruktur fit für die Zukunft zu machen. Der Projektaufruf ist damit 13-fach überzeichnet.
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„Solche Anträge sind nur mit erheblichem Aufwand zu erstellen und nicht mal eben in fünf Minuten gemacht. Auch deswegen ist die hohe Anzahl ein relevanter Fingerzeig, wie hoch der Bedarf aktuell tatsächlich ist“, sagte Jan Pommer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV). „Wir sind dankbar, dass der Bund mit Programmen zur Sportstättenförderung Verantwortung übernimmt und Kommunen sowie Länder bei der Sanierung und Modernisierung unterstützt. Gleichzeitig wird offensichtlich: Der enorme Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in der Fläche lässt sich aktuell nur mit konsequenter Fortsetzung der Förderungen abbauen.“
Ministerin Hubertz: Bäderbau ist eine Zukunftsinvestition
Mit Schwimmabzeichentage-Aktionen im gesamten Bundesgebiet hatten Vereine aus dem DSV in der vergangenen Woche erneut darauf aufmerksam gemacht, dass rund die Hälfte aller Kinder in Deutschland die Grundschule verlässt, ohne sicher schwimmen zu können. Jedes Jahr sind das rund 500.000 Kinder. „Früher konnte nahezu jedes Kind schwimmen, heute kann es die Hälfte nicht mehr. Um etwas dagegen unternehmen zu können, brauchen wir verlässliche Strukturen und ausreichend Wasserflächen“, betonte Jan Pommer. Der DSV arbeitet deshalb als wichtiger Teil der Bäderallianz mit anderen Verbänden zusammen und unterstützt den Deutschen Schwimmbadplan als langfristige Grundlage für Sanierung, Neubau und eine zukunftsfähige Bäderlandschaft.
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Die eingereichten Projektskizzen werden nun fachlich geprüft und bewertet. Anschließend wird der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die zu fördernden Projekte beschließen. Alle teilnehmenden Kommunen werden über das Ergebnis informiert werden. „Ein Freibad im Sommer, ein Hallenbad im Winter: Schwimmbäder sind Orte, an denen Menschen lernen, sich entwickeln und gemeinsam Zeit verbringen. Doch genau diese Orte stehen vielerorts unter Druck. Deshalb investieren wir gezielt in ihre Zukunft. Mit unserem Programm für die Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Schwimmbäder zu modernisieren und zu erhalten“, sagte Bundesministerin Verena Hubertz.
Nächster Fördertopf öffnet sich im Herbst 2026
Weitere 333 Millionen Euro sind im Bundeshaushalt für die Sanierung von Sportstätten allgemein veranschlagt. Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Der nächste Projektaufruf ist für Herbst 2026 vorgesehen. Bereits am 22. April 2026 hatte der Haushaltsausschuss die Förderung von 314 Projekten aus den 2025 bereitgestellten Programmmitteln in Höhe von 333 Millionen Euro beschlossen. Auch dieser Projektaufruf (3.600 Projektskizzen mit einer beantragten Gesamtfördersumme von mehr als 7,5 Milliarden Euro) war bereits stark überzeichnet gewesen.
© pa/ZB/Hans Blossey