© picture alliance/dpa/HPIC | Peng Zhigang
In London 2012 gewann Sun Yang über 400m und 1500m Freistil, in Rio 2016 dann über 200m Freistil die Goldmedaille. An den Olympischen Spielen in Tokio (23. Juli – 08. August) darf der Chinese nun aber definitiv nicht teilnehmen, wo er auch gegen deutsche Athleten wie Lukas Märtens oder Florian Wellbrock hätte antreten wollen. Der Internationale Sportgerichtshof Cas sperrte den umstrittenen Schwimmstar in einer Neuverhandlung seines spektakulären Dopingfalls für vier Jahre und drei Monate. Die Sperre beginnt rückwirkend am 28. Februar und endet im Juni 2024. Sun wäre aber damit also erst bei den Spielen in Paris wieder startberechtigt. Allerdings ist er dann bereits 32 Jahre alt.
“Das ist eine gute Nachricht für die Integrität der Spiele und des Sports.“
Sun Yang darf nun endgültig nicht in Tokio schwimmen. Der Cas hatte Sun im Februar 2020 ursprünglich sogar zu einer Sperre von acht Jahren verurteilt, weil seine Dopingprobe im Herbst 2018 mit einem Hammer zerstört worden war. Sun hatte die Tat damals damit verteidigt, dass die Kontrolleure sich nicht ausreichend legitimieren hätten können. Das Cas-Urteil war vom Schweizer Bundesgericht im Dezember 2020 wegen Befangenheit des Richters Franco Frattini (ITA) aufgehoben worden. Der Cas besetzte daraufhin das Schiedsgericht nun noch einmal komplett neu und fällte dieses milderer Urteil. In der 90-seitigen Urteilsbegründung ist unter anderem von rücksichtslosem Verhalten die Rede.
Sun Yang darf nun endgültig nicht in Tokio schwimmen: Peaty freut es
Im Gegensatz zum ersten Verfahren, bei dem es während der zehn Stunden dauernden Verhandlung Mängel bei der Simultanübersetzung gegeben hatte, erfolgte die Verhandlung diesmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit. „Wir begrüßen die Entscheidung des Cas. Sun Yang hat sich geweigert, sich einer Probenentnahme zu unterziehen und den Entnahmeprozess manipuliert“, hieß es anschließend in einer Wada-Mitteilung.
„Das ist eine gute Nachricht für die Integrität der Spiele und des Sports“, schrieb zudem der britische Olympiasieger Adam Peaty bei Twitter. „Es hätte jedoch ein lebenslanges Verbot sein sollen.“ Denn Sun gilt als Wiederholungstäter. Aber da das seit 2021 geltende FINA-Reglement mehr Flexibilität unter „Beachtung der Gesamtumstände“ bei mehrmaligen Verstößen gegen die Doping-Bestimmungen erlaubt, habe man die Strafe reduziert, hieß es dazu in einer Stellungnahme des Cas. Die FINA vermeldete, sie würde das Urteil so anerkennen und umsetzen. Sie hatte ursprünglich auf eine Bestrafung verzichten wollen, der gesamte Prozess war erst von der Wada ins Rollen gebracht worden.