250 Mio. für Schwimmbäder: Eine Chance für Kommunen und Vereine

Raik Hannemann
Raik Hannemann
16:19

Was man als Sportverein mit eigenem Bad (oder auch ohne) nun tun kann, um zu partizipieren.

© pa/dpa/Jens Büttner

Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ werden gezielt 250 Millionen Euro zur Verbesserung der Bäderinfrastruktur aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereitgestellt. Mit der Veröffentlichung des Projektaufrufs startete das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen dieser Tage das Interessenbekundungsverfahren für die Förderung.

„Mit dieser Initiative setzt die Bundespolitik ein wichtiges Zeichen zur Unterstützung unserer Ziele. Wir möchten, dass in zehn Jahren  alle Kinder nach der Grundschule sicher schwimmen können. Diese Anstrengungen können aber nur in einer entsprechenden Bäderlandschaft mit ausreichend Wasserflächen gelingen“, sagte Jan Pommer, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV).

Nach Projektaufruf läuft bis 19. Juni das Interessenbekundungsverfahren

Städte, Gemeinden und Landkreise können nun bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte wird dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden.

393 Ertrunkene: Darum bieten DSV-Vereine Schwimmabzeichentage an

Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgereinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung nach definierten Standards im Fokus. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien. Interkommunale Projekte werden ausdrücklich begrüßt. Und auch eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, etwa an Vereine, ist möglich. Gefördert werden Maßnahmen mit bis zu acht Millionen Euro pro Projekt, bei einer Förderquote von bis zu 45 Prozent, in finanziell angespannten Kommunen sogar bis zu 75 Prozent.

Für die Schwimmbäder: Auch Vereine können aktiv werden

Auch wenn die Antragstellung ausschließlich über die Kommunen erfolgt, können  Schwimmvereine nun aktiv die Chance nutzen, gemeinsam mit ihren Kommunen Projekte anzustoßen – etwa zur Sanierung, Modernisierung oder Weiterentwicklung von Wasserflächen. Entscheidend ist dabei vor allem eines: ins Gespräch kommen. Ohne den Impuls aus dem Sport vor Ort bleiben womöglich Möglichkeiten ungenutzt.

Gemeinsam mit seinen Landesverbänden empfiehlt der DSV daher:

  • den Bedarf klar zu formulieren (z. B. Zustand des Bades, Bedeutung für Schwimmausbildung und Vereinsbetrieb)
  • gezielt Kontakt zu Verwaltung, Kommunalpolitik und mit dem örtlichen Bundestagsabgeordneten aufzunehmen
  • die aktuelle Förderkulisse aktiv in Gespräche einzubringen

Eine Hilfestellung dafür bietet der vom Landesschwimmverband Niedersachsen entwickelte Leitfaden für Vereine. Fachliche Unterstützung kann man auch bei der DSV-Kommission Schwimmbadbau und Zertifizierung anfragen.

Mit einer Überzeichnung des Programms ist durchaus zu rechnen. Beim vorherigen Förderaufruf zur „Sanierung kommunaler Sportstätten” gab es vor wenigen Monaten Anträge in Höhe von 7,5 Milliarden Euro auf 333 Millionen Fördervolumen, also eine 21-fache Überzeichnung. Auch bei ausstehenden Zuweisungsentscheidungen kann man sich mit seinem Badprojekt nun gleich noch einmal melden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm

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